* Verantwortliche Person Es wird eine Person bestimmt, welche für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich ist.
* Termin für Uebernahme / Rückgabe Wir machen einen Termin für die Übernahme und die Rückgabe des Lokals
* Rückgabe des Lokals Das Lokal ist bei der Rückgabe so wie es übernommen wurde: Vollständigkeit (Material, Deko) und Schäden (Material, Deko): - Für Fehlendes oder Beschädigtes wird Realschadenersatz in Rechnung gestellt. Sauberkeit: - Ausgeleertes am Boden ist aufgewischt, der Abfall und das Leergut entsorgt. - Es ist zu reinigen: Toiletten, Küche, Gastraum incl. Bar, Tische und Stühle und Bänke - Eine allfällige nachträgliche Reinigung wird mit Fr. 50.00/Std. zusätzlich in Rechnung gestellt. Hierzu gehören unter Anderem künstliche Rosenblätter oder Reis und dergleichen vor oder in der Lokalität
* Maximale Anzahl Personen Der Chäs-Chäller ist vom Regierungsstatthalteramt für max. 150 Personen zugelassen.
* Warenaufzug - Der Warenaufzug darf nicht mit mehr als 300 Kg beladen werden. - Personen dürfen nicht mit dem Warenlift transportiert werden (Absturzgefahr) .
* Ruhe und Ordnung - Der Chäs-Chäller ist kein Partylokal. - Musik kann während des Anlasses auf der zur Verfügung gestellten Anlage als Hintergrundmusik abgespielt werden. - Allfällige Reklamationen wegen Lärms können zum Abbruch der Veranstaltung durch die Vermieterin führen. - Der Mieter ist für Ruhe und Ordnung in- und ausserhalb des Chäs-Chällers verantwortlich. - Ab 20.00 Uhr ist der Aufenthalt der Gäste im Aussenbereich nicht erlaubt. Den Rauchern steht ein Fumoir zur Verfügung.
* Parkplätze Auf dem gesamten Areal vor und neben dem Chäs-Chäller besteht ein Parkverbot Die Parkplätze für die Gäste und für die Mieter befinden sich beim STRIKERS und entlang der Firma Kasag an der Schmiedenstrasse. In ca. 500 Meter Distanz befindet sich zudem der öffentliche Parkplatz "Zeughaus" am Reithallenweg
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